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Teilnahmebedingungen / AGB
1 . Allgemeines
1.1. Wer sich zu einem Kurs oder Workshop anmeldet, erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Miniacademy an. Jeder bildungswillige Bürger kann Hörer der Miniacademy sein.
1.2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax oder E-Mail). Bei telefonischen Anmeldungen gilt die Mailbestätigung durch die Miniacademy als solche.
1.3 Vor und bei Vertragsabschluss getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2 . Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Ankündigung von Kursen ist unverbindlich.
2.2. Die Anmeldung stellt ein Vertragsangebot an die Miniacademy dar.
2.3. Der Vertrag kommt erst durch die Anmeldebestätigung der Miniacademy zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt durch das Zusenden einer E-Mail.
2.4. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Miniacademy als Veranstalter und der/des Anmeldenden begründet.
2.5. Die Miniacademy darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
2.6. Die Miniacademy bietet Veranstaltungen für Minderjährige an, nur wenn der Anmeldung eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigen beigefügt ist oder diese vom Erziehungsberechtigten vorgenommen wird.
3 . Entgelte und Zahlung
3.1. Die Kursgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung auf den Seiten der Homepage unter Kurse&Preise. Dort sind Art der Kurse, Kursname, Kursform und Kurstermin zu finden. Ausgewiesen ist der Gesamtbetrag.
3.2.Der Gesamtbetrag und die besonderen Kosten werden in voller Höhe spetestens 3 Tagen vor Kursbeginn fällig. Es kommt auf den Eingang auf dem Konto der Die Miniacademy an.
3.3. Im besonderen Fall einer kurzfristigen Anmeldung kann der Kursbetrag am ersten Kurstag in bar eingezahlt werden.
3.4. Die Gebühr bei Workshops ist am Vorbesprechungs Tag in Bar zu bezahlen. Workshop Vorbesprechungen und Vorbereitungen finden in der Regel 6 oder 7 Tage vor dem Workshop statt.
3.5.Bezahlung per Banküberweisung:
Überweisung an das Konto:
Katarina Skupch KYU-collection
Bank: Frankfurter Sparkasse
Konto-Nummer: 200455400
BLZ: 500 502 01
unter Angabe des Kurses und Kursformes und des Namens der/des Anmeldenden.
4 . Organisatorische Änderungen
4.1. Die Miniacademy kann jederzeit aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
4.2. Muss ein Kurs ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Dozentin kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
4.3.Wenn die Angebote bereits belegt sind oder ausfallen (z.B. wegen Krankheit, fehlenden Mindestanmeldungen etc.) werden die Teilnehmer hierüber unter Umständen kurzfristig benachrichtigt. Eine Absage kann unter Umständen recht kurzfristig entschieden werden, etwa bei unsicherer Teilnehmerzahl oder überraschender Verhinderung. In diesen Fällen werden die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (Schadenersatz) sind ausgeschlossen.
5 . Rücktritt und Kündigung durch die Miniacademy
5.1. Für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl von 3 Personen notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann Die Miniacademy vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht.
5.2.Die Miniacademy kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Miniacademy nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat die/der Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
5.3. Entgelte werden nicht erstattet, wenn ein Kurs aus Gründen höherer Gewalt vom Miniacademy abgesagt werden muss.
5.4. Die Miniacademy kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.
Statt einer Kündigung kann die Miniacademy die/den Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung oder von Teilen der Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch wird durch eine solche Kündigung oder durch einen auch teilweisen Ausschluss nicht berührt.
6 . Kündigung und Widerruf durch die/den Teilnehmer/in
6.1. Bei schriftlicher Abmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
6.2. Bei späterer Abmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Im Krankheitsfall werden bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns unter Vorlage eines Attests 50% des Veranstaltungsentgelts rückerstattet. Besondere Kosten falls vorhanden sind grundsätzlich nicht erstattungs-fähig.
6.3.Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Die Kündigung oder der Widerruf wird vom der Miniacademy schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.
6.4. Nach Anmeldung kann der Teilnehmer nicht mehr von der Teilnahme zurücktreten. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu melden. Bei Storno bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn werden 25% des Kurspreises, danach 70%, in Rechnung gestellt.
6.5.Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.
6.6. Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden verfallen ohne Anspruch auf Ersatz, im Krankheitsfall gilt § 6 Absatz 2.
m Krankheitsfall wird unter Vorlage eines Attests die Kursentgelt rückerstattet. Maßgeblich für den erstattungsfähigen Anteil ist der Beginn der Erkrankung. Sind zu diesem Zeitpunkt
• weniger als 25% der Kurstermine vergangen, werden 100% des Entgelts erstattet.
• 25% oder mehr aber weniger als 50% der Kurstermine vergangen, werden 75% des Entgelts erstattet.
• 50% oder mehr aber weniger als 75% der Kurstermine vergangen, werden 50% des Entgelts erstattet.
• 75% der Kurstermine oder mehr vergangen besteht kein Anspruch auf Erstattung. Besondere Kosten falls vorhanden sind grundsätzlich nicht erstattungs-fähig.
Die Kurse beginnen in der Regel entsprechend den auf der Webseite ausgewiesenen Terminen. Über eventuelle Terminverschiebungen werden Sie telefonisch oder schriftlich informiert.
7 . Haftung
7.1.Schadenersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen die Miniacademy sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Miniacademy Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wes
en des Vertrages ausmachen, ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin/des Teilnehmers
8 . Schlussbestimmungen
8.1.Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
8.2. Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart.
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Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.
HVGG Informationen zur Veröffentlichung von Bildern
Die Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage der Miniacademy unterliegt den im Kunsturhebergesetz genannten Bedingungen zum Recht am eigenen Bilde.
(Siehe dazu: Auszug aus dem Kunsturhebergesetz, §22 und §23)
Für alle Bilder von Personen gilt daher:
Einzelporträts von Teilnehmern oder gezeigten Arbeiten erfolgen nur mit deren Einwilligung oder der Einwilligung Erziehungsberechtigter. Bilder von Personengruppen, die auf Veranstaltungen enstanden sind oder zum Zwecke der Veröffentlichung (z.B. Kunstkursbilder, Mal- und Zeichenstudien und entstehende Kunstkurs+Arbeits-Beispiele etc.) gemacht wurden, beachten die Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes hier besonders § 23 Abs.1, Nr. 3 KunstUrhG). Miniacademy geht in diesen Fällen von einem durch die Teilnahme erteilten Einverständnis der abgebildeten Personen aus, bis durch einen Widerspruch durch eine betreffende Person oder eines Erziehungsberechtigten das Gegenteil bekannt wird.
Im Übrigen behält sich Miniacademy im Auftrag der Urheber alle Rechte an den veröffentlichten Bildern vor. Eine weitere Verwendung kann nur mit Einverständnis der Miniacademy erfolgen.
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) - Auszug § 22 Recht am eigenen Bilde
§ 23 Ausnahmen zu § 22
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.